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   OLG Karlsruhe, 13.03.2008 - 16 WF 31/08   

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https://dejure.org/2008,10318
OLG Karlsruhe, 13.03.2008 - 16 WF 31/08 (https://dejure.org/2008,10318)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.2008 - 16 WF 31/08 (https://dejure.org/2008,10318)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 2008 - 16 WF 31/08 (https://dejure.org/2008,10318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rücknahme einer Unterhaltsabänderungsklage vor Rechtshängigkeit: Kostentragungspflicht des Klägers bei materiellem Kostenerstattungsanspruch des Beklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenauferlegung bezüglich der Rücknahme einer Klage vor Rechtshängigkeit; Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt; Anhängigkeit eines Rechtsstreits bei gleichzeitiger Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs ; Positive Forderungsverletzung wegen der Nichtherausgabe ...

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2
    Tragung der Kosten durch den Kläger bei Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit die Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1459
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85

    Herabsetzung des Ausgleichsbetrages im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgrund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2008 - 16 WF 31/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird bei gleichzeitiger Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs und einer Klage- bzw. Antragsschrift neben dem Prozesskostenhilfegesuch auch der Rechtsstreit als solcher anhängig, es sei denn, der Antragsteller stellt eindeutig klar, dass er den Antrag nur unter der Voraussetzung der Prozesskostenhilfebewilligung stellen will, etwa indem er dies im Text selbst unmissverständlich kundtut oder die Antragsschrift nur als Anlage zum Prozesskostenhilfegesuch einreicht, als Entwurf bezeichnet oder nicht unterschreibt (BGHZ 4, 328, 333, 334; BGH v. 12.11.1986 - IVb ZB 67/85 -, FamRZ 1987, 362, 364; Urteil v. 22.05.1996 - XII ZR 14/95 - FamRZ 1996, 1142).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2008 - 16 WF 31/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird bei gleichzeitiger Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs und einer Klage- bzw. Antragsschrift neben dem Prozesskostenhilfegesuch auch der Rechtsstreit als solcher anhängig, es sei denn, der Antragsteller stellt eindeutig klar, dass er den Antrag nur unter der Voraussetzung der Prozesskostenhilfebewilligung stellen will, etwa indem er dies im Text selbst unmissverständlich kundtut oder die Antragsschrift nur als Anlage zum Prozesskostenhilfegesuch einreicht, als Entwurf bezeichnet oder nicht unterschreibt (BGHZ 4, 328, 333, 334; BGH v. 12.11.1986 - IVb ZB 67/85 -, FamRZ 1987, 362, 364; Urteil v. 22.05.1996 - XII ZR 14/95 - FamRZ 1996, 1142).
  • OLG München, 12.03.2004 - 29 W 2840/03

    Kostentragungspflicht nach Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2008 - 16 WF 31/08
    a) Die Bestimmung gilt auch dann, wenn der Klageanlass bereits vor der Einreichung weggefallen war (OLG München, B. v. 12. März 2004 - 29 W 2840/03 - OLGR 2004, 218 - m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2003 - VIII ZB 72/03

    Kostenentscheidung bei Klagerücknahme vor Zustellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2008 - 16 WF 31/08
    Auch eine analoge Anwendung des § 269 ZPO auf eine Rücknahme der noch nicht rechtshängigen Klage wurde verneint (vergl. Stein/Jonas/Schumann, ZPO 20. Aufl. 1996 § 269 Rn. 7 m.w.N.; Blomeyer, Zivilprozessrecht Erkenntnisverfahren 2.Aufl. 1985 S. 330; vergl. auch noch BGH, Beschluss v. 18. Nov. 2003 - VIII ZB 72/03 - FamRZ 2004, 697 und die hierdurch provozierte Ergänzung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO durch den jetzigen Halbsatz 2: "dies gilt auch, wenn die Klage nicht zugestellt wurde").
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2008 - 16 WF 31/08
    Denn es wäre unerträglich, wenn es nur erlaubt wäre, dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen, den Beklagten aber wegen seines - zugegeben seltenen (vergl. BGH, Urt. v. 12. Dezember 2006 - VI ZR 224/05 - JurBüro 2007, 249) - materiellen Kostenerstattungsanspruchs auf den Weg einer gesonderten Klage zu verweisen.
  • BGH, 22.05.1992 - V ZR 108/91

    Prozessualer Kostenanspruch bei Klage durch Prozeßunfähigen - Aufrechnung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2008 - 16 WF 31/08
    Ein rein prozessualer setzt deswegen weiterhin Rechtshängigkeit voraus, mit der erst er aufschiebend bedingt entsteht (BGH, Urt. v. 22. Mai 1992 - V ZR 108/91 - NJW 1992, 2575; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. 2004, § 91RN 15 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04

    Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2008 - 16 WF 31/08
    Dies rechtfertigt eine entsprechende Anwendung des § 269 ZPO (BGH, Urt. v. 12. Dezember 2005 - V ZR 230/04 - NJW 2006, 1351).
  • BGH, 22.05.1996 - XII ZR 14/95

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit bei Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2008 - 16 WF 31/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird bei gleichzeitiger Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs und einer Klage- bzw. Antragsschrift neben dem Prozesskostenhilfegesuch auch der Rechtsstreit als solcher anhängig, es sei denn, der Antragsteller stellt eindeutig klar, dass er den Antrag nur unter der Voraussetzung der Prozesskostenhilfebewilligung stellen will, etwa indem er dies im Text selbst unmissverständlich kundtut oder die Antragsschrift nur als Anlage zum Prozesskostenhilfegesuch einreicht, als Entwurf bezeichnet oder nicht unterschreibt (BGHZ 4, 328, 333, 334; BGH v. 12.11.1986 - IVb ZB 67/85 -, FamRZ 1987, 362, 364; Urteil v. 22.05.1996 - XII ZR 14/95 - FamRZ 1996, 1142).
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